Wiesbadener Kurier:                                                                                                    Waldems 05.06.2018

Freie Wähler Waldems wollen Straßenbeitragssatzung abschaffen WALDEMS - (VoS).

Die Freien Wähler Waldems möchten die Straßenbeitragssatzung abschaffen. Dazu bringen sie einen Antrag in die Gemeindevertretung ein. Darin wird der Gemeindevorstand beauftragt, der Gemeindevertretung über die Ausschüsse baldmöglichst einen Beschlussvorschlag zur Abschaffung der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Waldems und die prinzipiellen Möglichkeiten der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen über den Finanzhaushalt vorzulegen. Anwendung wird den Kommunen freigestellt „Die Anwendung einer Straßenbeitragssatzung wird den Kommunenen nach dem Beschluss des Hessischen Landtags zukünftig frei gestellt werden. Die letzte Anwendung der geltenden Satzung in Waldems liegt weit zurück und betraf zuletzt lediglich Gehwege längs klassifizierter Straßen oder sonstige Maßnahmen geringeren Umfanges. Mit dem Erlass von Beitragsbescheiden nach der geltenden SBS sind teilweise unzumutbar hohe finanzielle Belastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer verbunden“, so sieht es FWG-Fraktions-Chef Norbert Schwenk. Nach den von einem Fachbüro im Ausschuss erhaltenen Auskünften würde die Einführung einer Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und trotzdem Risiken der juristischen Anfechtbarkeit bergen und damit nicht oder nur stark zeitlich verzögert zur Anwendung kommen können. „Die Gemeindestraßen sind in einem teilweise sehr schlechten Zustand. Die in den letzten Jahren praktizierten Unterhaltungsmaßnahmen sichern in keinster Weise einen anzustrebenden dauerhaft ausreichenden Zustand. Vielmehr treten teilweise bereits nach 1 bis 2 Jahren erneut Schäden auf, die ein weiteres Nachbessern erfordern. Diese Maßnahmen belasten den Ergebnishaushalt in nicht angemessener Weise.“ Bei einem weiteren Hinauszögern nachhaltig wirksamer Maßnahmen würden die Schäden unverhältnismäßig stark zunehmen und sich die Kosten dadurch unangemessen erhöhen. Somit sei bei der bisherigen Verfahrensweise eine nachhaltige Mittelverwendung nicht sichergestellt. Eine nach geltender Satzung beitragsfähige Erneuerung von Straßen verlange einen so genannten grundhaften Ausbau. Dies bedeute, dass der gesamte Straßenaufbau auf ganzer Parzellenbereite erneuert werden müsse mit entsprechend hohen Kosten und einmaligen finziellen Belastungen der Grundstückseigentümer. Eine Vielzahl beschädigter Straßen erfordere jedoch einen solchen grundhaften Ausbau nicht. Bei teilweisen Erneuerungen Satzung nicht anwendbar „Laut Auskunft der Verwaltung kann aber die Satzung bei einer nur teilweisen Erneuerung nicht angewendet werden. Nach fachmännischer Einschätzung kann durch Erneuerung von einzelnen beschädigten Rinnen und Bordsteinen, Heben bzw. Teilerneuerung von Gehwegpflaster, Abfräsen der Asphaltschicht, Nachverdichtung und Teilergänzung des Unterbaues sowie Einbau einer neuen Asphaltschicht von Rinne zu Rinne ein Zustand erreicht werden, der für mehrere Jahrzehnte Nachbesserungen überflüssig macht.“ Dies verursache auf längere Sicht vergleichsweise geringere Kosten, die zudem aus dem Finanzhaushalt finanziert werden könnten. Da die Straẞen über einen langen Zeitraum genutzt würden, sei auch eine Kreditaufnahme zu rechtfertigen und so eine größere Generationengerechtigkeit erreichbar, als bei einer einmaligen Beitragserhebung.